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Betreff: Elektrische Sicherheit von Kranen
Sehr geehrter Herr Konrad,
zu der in Ihrer E-Mail vom 10.2011 dargestellten Problematik nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Wiederkehrende Prüfung gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6), auf der Grundlage des BG- Grundsatzes „Prüfung von Kranen“ (BGG 905), ist eine Sicht- und Funktionsprüfung. Zur Sichtprüfung gehört eine visuelle Prüfung der elektrischen Ausrüstung, bei der z.B. äußere Beschädigungen festgestellt werden können. Klemmbretter oder z.B. Anschlussdeckel von Geräten müssen dabei nicht geöffnet werden.
Die Prüfung der elektrischen Ausrüstung nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3), ist eine davon unabhängige Prüfung. Gemäß §5 BGV A3 müssen elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel (hier: Krananlagen / Hebezeuge) mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel z.B. auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Wenn eine Kranzuleitung (Netzanschluss) einen zu kurzen Schutzleiter besitzt, wurde sie nicht vorschriftsmäßig von einer Elektrofachkraft angeschlossen. Dies hätte bereits bei der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen gemäß §25 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D6) erkannt werden müssen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dipl.-Ing. X. XXX
stellv. Leiter des Fachausschusses
· KFK Konrad GmbH hat in den vergangenen 12 Monaten über 120 Krananlagen / Hebezeuge gefunden, welche nicht gem. VDE angeschlossen wurden, dabei aber von sehr vielen Sachkundigen / Sachverständigen über Jahre hinweg geprüft worden sind, ohne diese großen und lebensgefährlichen Mängel zu erkennen! Die Anzahl der unerkannten, nicht gem. VDE angeschlossenen Betriebsmittel ist demnach sehr hoch anzusetzen.
Sicherheitshinweis zu Steigschutzeinrichtung!
Aufgrund der Streichung der Norm EN 351-1 (2002) und daraufhin durchgeführten Prüfung der Steigschutzsysteme mit der Bezeichnungen XXXX wurde festgestellt, dass diese in einigen Teilen nicht mehr den neuen, festgelegten Kriterien entsprechen. Vorsorglich sollte gemäß Empfehlung des Herstellers Ihr Steigschutzeinrichtung bis zur Abstellung der Mängel nicht benutzt werden.
Info für unsere Kunden
Die gesetzliche jährliche Sicherheitsüberprüfung an Krananlagen UVV-BGV D6 & 26 wird vom Betreiber an Fachfirmen (KFK) oder TÜV vergeben. Dabei wird oft übersehen das eine Wartung VDI vom Betreiber auch Jährlich durchgeführt werden muss. Die Wartung wird meist nicht vom Sachverständigen durchgeführt. Der Betreiber sollte bei der Auftragsvergabe darauf achten: UVV mit Wartung zu bestellen, oder von seinen Fachpersonal die Wartung Zeitgleich auszuführen zu lassen !
Mfg: Ihre Kran und Fördertechnik-Konrad GmbH
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Thema des Monats Februar 2012 - Manipulation an Maschinen: Lesen Sie dazu das PDF
Wir, die Kran und Fördertechnik Konrad GmbH bieten Ihnen die Wartung und Prüfung Ihrer Hebezeuge, Krane, Betriebs- und Arbeitsmittel gemäß der BG-Vorschriften BGV, VGB, CHV, BGR, ZH an.
UVV Prüfung gemäß Betr.Sich.V §10
- Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnungen und Beschilderungen
- Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion und sonstiger Veränderungen
- Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
- Belastungsprobe
- Restnutzungsdauerberechnung
- Erstellung eines Prüfbefundes
- Auf Wunsch erstellen wir die Prüfberichte digital.
Die UVV- Prüfungen werden – soweit beauftragt – nach folgenden BG- Vorschriften durchgeführt:
- Krananlagen nach BGV D6 §26, D8 Brückenkrane, Einschienendeckenkrane, Hydr. Werkstattkrane, Portalkrane, Säulendrehkrane, Säulenschwenkkrane, Wandschwenkkrane
- Winden, Hub- und Zuggeräte nach BGV D8, BGR 500 Greifzüge, Hebegeräte, Hydraulikheber u. hydr. Schlauchleitungen, Maschinenheber, Ratschzüge, Seilkolben, Zahnstangenwinden, Kettenzüge, Seilzüge, Seilwinden
- Restnutzungsdauerberechnung S.W.P. nach BGV D8 Drucklufthebezeuge, Elektrokettenzüge, Elektroseilzüge, Elektroseilwinden
- Toranlagen und Türen nach BGR 232, DIBT, DIN 14677, DIN 18650, Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore, Schnelllauftore, Folientore, Schranken, Drehkreuze, Brandschutztore, Brandschutzschiebetore, FAA, Feststellanlagen, Drehtüren, Brandschutz und Rauchschutztüren, Automatiktüren, Schiebetüren,
- Paternoster, Umlaufregale und Lifte gem. BGR 234
- Anschlagmittel nach BGR 500 Sicht und Maßprüfung Anschlagketten (mit Rissprüfung alle 3 Jahre auf Bestellung, Anschlagseile, Rundschlingen, Textilhebebänder, Ketten, Gehänge, Übergangsgehänge
- Lastaufnahmemittel nach BGR 500 Sicht Maß und Funktionsprüfung, Colli-Haken, Fasshandling, Greifer, Klemmen, Krangabeln, Last-Traversen, Permanentmagnethebern, S- Haken, Sonderhaken, Schekel, Vakuumheber, Wendetraversen
- Flurförderfahrzeuge nach BGV D27 Ameisen, Gabelhubwagen, Handhubwagen, Kleinstapler, Stapler
- Hebebühnen nach BGR 500 Scherenhubtische, Hubbühnen, Wartungskörbe, Fahrzeughebebühne, Einarmhebebühne, Zwei-Säulenhebebühne, Vier-Säulen-Hebebühne, Autohebebühne, Scherenhebebühne,
- Ladebrücken, Überladebrücken und fahrbare Rampen nach BGR 233
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach BGR 198 Auffanggurte, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, Verbindungsmittel
- Leitern und Tritte nach BGV D36 Leitern, Plattformtreppen, Tritte, Schachtleitern, Steigleitern
Wir heben uns von vielen Anbietern im Bereich des Prüfservices und der Lagertechnik ab!
Durch unsere Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008 und dem BG Gütesiegel heben wir uns, durch dokumentierte, höchste Qualität von den meisten Anbietern der Bereiche „Kran-, Förder- und Lagertechnik ab!
Die Stärken unseres Unternehmens liegen in der Kundennähe, der hohen Qualifizierung unserer Mitarbeiter, sowie dem hervorragenden Preis- Leistungsverhältnis. Unter www.kfk-gmbh.com werden die Befähigungen, sowie zahlreiche Referenzen unserer Kunden belegt.
Alle Arbeiten werden durch unsere ständig geschulten fachkompetenten Sachkundigen mit größter Sorgfalt durchgeführt, so dass bei kontinuierlichen UVV-Prüfungen und Wartungen Ihrer Betriebs- und Arbeitsmittel rechtzeitig Mängel erkannt werden und Ihnen kostspielige Reparaturen erspart bleiben können.
Eventuelle Instandsetzungsarbeiten führen wir gern nach gesondertem Auftrag gemäß den zur Zeit der Instandsetzung geltenden Verrechnungssätzen auf Zeitnachweis oder auf Grundlage eines separaten Angebots durch.
KfK der kompetente Partner für Wartung, UVV Prüfungen jeder Art gemäß der BGV/ BGR Richtlinien, für Service….
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kran-Service, Hebezeug-Service, Tor-Service, Tür-Service, Ladebrücken - Service, Paternoster, Automatiktür-Service, Drehtür-Service, Brandschutztür-Service
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Service Points: Ingolstadt, München, Freising, Haar, Pfaffenhofen, Augsburg, Friedberg, Rosenheim, Unterschleißheim, Regensburg, Straubing, Neutraubling, Landshut, Dasing, Dingolfing, Donauwörth, Oettingen, Oberpfaffenhofen, Eichstätt, Günzburg, Ulm, Nürnberg, Fürth, Bamberg, Burghausen, Neuburg, Schweinfurt, Stuttgart, Memmingen, Garmisch, Kempten, Friedrichshafen, Konstanz, Lindau, Bodensee, Füssen, Nesselwang, Kaufbeuren, Kaufering, Landsberg, Gögging, Schongau, Schongau, Königsbrunnen, Passau, Bayern, Süd Bayern, Allgäu, Schwaben, Franken, Schwarzwald, Baden Württemberg, Chiemgau, Österreich
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